Privatisierung des Kantons Basel-Land, seiner 86 Gemeinden und Behörden ohne den nötigen Volksentscheid?
Der Kanton Basel-Landschaft, seine Gemeinden und Behörden sind mehrfach in Unternehmensregistern eingetragen, auch international; dies ohne die drei nötigen Voraussetzungen, die das Schweizer Recht bei der Gründung, resp. der Umwandlung von staatlichen Behörden und Organen in private Kapitalgesellschaften verlangt:
1. Entscheid des hierzu befugten Organs (hier: des Volkes):
erfolgte nicht!
2. Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt:
erfolgte nicht!
3. Veröffentlichung der Handlungsbevollmächtigten mit Datum des
Eintritts/ Austritts und Angabe der Handlungsbefugnisse: erfolgte nicht!
Ist/ sind somit der Kanton, die Gemeinden, die Polizei, die Gerichte, die Steuerverwaltung, das Betreibungsamt, das Grundbuchamt, die Schulen, die Kindergarten uvm. noch das, was sie zu sein vorgeben? Beim Bund unserer Eidgenossenschaft sieht es genauso aus. Was bedeutet das nun? Denn der Souverän, das Volk, ist per Gesetz zur Kontrolle verpflichtet!