An alle Angestellten der Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden in der ganzen Schweiz
An die Schweizerische Bundesversammlung, 3003 Bern

Aufhebung Beamtenstatus

Am 24. März 2000 wurde der Beschluss zur Abschaffung des Beamtenstatus gefasst. Seit 2002 gibt es in der ganze Schweiz keine Beamten mehr und die Beamten wurden zu Angestellten. Der Beamtenstatus ist schweizweit aufgehoben. Quelle Bundesarchiv: https://www.bar.admin.ch/bar/de/home/service-publikationen/publikationen/geschichte-aktuell/wie-die-beamten-zu-angestellten-wurden.html

Daraus folgt, bei jeder einzelnen Amtsanmassung, bspw. bei jeder Betreibung, bei jedem Konkurs etc. seit 2002 steht die ausführenden Personen in der privaten Haftung bei jedem einzelnen Fall. Die "Beamten" verstossen somit nach Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 287 Amtsanmassung, Art. 312, Amtsmissbrauch, Art. 313 Gebührenüberforderung, Art. 314 Ungetreue Amtsführung und Art. 317 Urkundenfälschung im Amt.